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1.
Der Mieter “Bordskapitän”.
Der
Mieter und “Schiffskapitän” muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und ist der
direkte Verantwortliche für alles, was ihm anvertraut wurde. Am Kai ist er
verpflichtet, einen Ausweis vorzulegen. Rendez-Vous Fantasia (R.V.F.) behält
sich das Recht vor, die selbständige Schifffahrt derjenigen einzuschränken, die
nicht genügend Praxis zeigen sollten
2. Buchung/Bezahlung.
Ihre, auch telefonische , Buchung
wird rechtswirksam sein:
- bei Erhalt der bestätigenden
Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises; - definitiv bei Erhalt des verbleiben
den Saldos von 70%, zumindest 30 Tag vor Einschiffung.
3.
Kaution.
Am Abfahrtstag vor der Einschiffung
muss eine Kaution (siehe Preisliste) mit Kreditkarte hinterlegt werden. Dieser
Betrag wird nicht abheben wenn am Ende der Kreuzfahrt unter der Bedingung
zurückerstattet, das Boot und seine Ausrüstung unbeschädigt und ohne Schaden für
dritte Personen, in gutem und sauberen Zustand zur vereinbarten Zeit übergeben
wird. Anstelle der Kaution Es ist möglich einen Schadensversicherungsvertrag
abschließen “full Kasko„ Euro 80,00 zur Deckung des Kautionsbetrags. Der
Mieter müsse immerhin Seine Kreditkarten Nummer überlassen, warum er
verantwortlich über die nachgelassene Kosten stillschweigenden und nicht
feststellbar der Rückfahrttag. (zum Beispiel. Gebührenpflichtig)
4.
Verzicht des Mieters.
Sollten Sie die reservierte Reise stornieren müssen, geben Sie sofort
telefonisch als auch schriftlich der R.V.F. Bescheid. Die Vertragsstrafe ist
folgende:
- bis 30 Tage vor Abfahrt: der als Anzahlung überwiesene Betrag
- weniger als 30 Tage vor Abfahrt: der volle Mietpreis. Diese Vertragsstrafen
können, außer einer fixen Einbehaltung (Dossierkosten) von 100 Euro,
zurückerstattet werden: wenn Sie den Annullierungsplan unterschrieben und
bezahlt haben wenn das Boot weitervermietet werden sollte. Es könnte dem Mieter
ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, einen anderen freien Zeitraum im Jahr
in zu vereinbarenden Fristen zu nutzen.
Es besteht für den Mieter auch die Möglichkeit, einen anderen freien Zeitraum im
Jahr in zu vereinbarenden Fristen zu nutzen.
5.
Stornierung von Seiten der R.V.F.
Sollte die R.V.F. aus
unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Umständen dem Mieter das gemietete Boot
nicht zur Verfügung stellen können, ist diese verpflichtet, ersatzweise ein
anderes Boot mit ungefähr den selben Charakteristiken zu besorgen. Sollte das
nicht möglich sein, muss die R.V.F. den erhaltenen Betrag zurückerstatten, ohne
sonstige Verpflichtungen.
6.
Annulierungsplan.
Gegenstand des Vertrags ist, dem
Versicherten die Rückerstattung der an die R.V.F. gezahlten Beträge in
Abhängigkeit der Klausel (4) “Verzicht des Mieters” zu garantieren. Diese
Klausel ist gültig, wenn Sie VOR DER ABREISE Ihren Urlaub aus einem der
nachstehenden schwerwiegenden Gründe annullieren: schwere Krankheit oder Unfall,
Tod des Versicherten, seiner Eltern oder Kinder, schwere Schäden am
Hauptwohnsitz, Kündigung oder berufliche Veränderungen. Diese Garantien gelten
auch für alle in der Reservierungsliste genannten Mannschaftsmitglieder. Im
Falle des Verzichts erstattet die R.V.F. dem Versicherten die gesamten gezahlten
Mietbeträge mit Ausnahme der Prämie “Annullierungsversicherung” und der
“Dossierkosten” von 100,-- Euro.
7.
Versicherung.
Die Versicherung deckt die Schäden
am Wasserfahrzeug und der Mannschaft, die Haftpflicht gegenüber Dritten und
Mitfahrern, Krankentransport im Falle eines Unfalls bzw. Krankheit, Bergung des
Schiffes. Durch die Police nicht gedeckt sind: Diebstahl und Schäden an
Wertgegenständen bzw. persönlichen Sachen des Mieters. Die R.V.F. lehnt jegliche
Haftung für eventuelle Diebstähle, Verluste oder Schäden am Privateigentum des
Mieters ab.
8.
Assistenz/Schadenfall.
Im Mietpreis ist die Assistenz im
Falle eines Seeschadens inbegriffen. Die R.V.F. verpflichtet sich, in kürzester
Zeit und auf die beste Art und Weise Hilfeleistung zu besorgen. Nur für
Eingriffe wegen Nachlässigkeit des Mieters oder für Auflaufen des Boots auf Sand
wird eine Rückerstattung gefordert. Der Mieter muss rechtzeitig - telefonisch –
die R.V.F. über jeden Schadenfall informieren und wird jegliche nicht sofort
notwendige Initiative unterlassen. Der Mieter, Verursacher oder Opfer eines
Schadens, beim Auflaufen des Boots auf Sand oder in der Folge unvorhergesehener
Probleme mit dem Motor oder der Ausrüstung, kann im Falle, dass die Kreuzfahrt
aufs Spiel gesetzt sein sollte, keinerlei Rückzahlung von der R.V.F. fordern.
9.
Einschiffung.
Das Boot steht dem Mieter zur
vereinbarten Stunde am bestellten Tag nach Erledigung der nachfolgenden
Formalitäten zur Verfügung:
- Bezahlung der Kaution und der evtl. Differenz des Saldos;
- Registrierung eines Ausweises des “Bordskapitäns”
- Bordinventur und Besichtigung des Zustands des Bootes;
-
Technische Anweisungen für den
Gebrauch sämtlicher im Boot vorhandener Bestandteile
-
Besprechung der Schiffskarten und
der einzuhaltenden Pflichten, Ratschläge und Fahrtipps;
-
Kurze Probefahrt.
10.
Ausschiffung.
-
Das Boot muss der R.V.F. zur
richtigen Zeit am vereinbarten Tag und Ort im gleichen Zustand wie bei der
Einschiffung zurückgegeben werden. Der Vermieter verpflichtet sich, der R.V.F.
alle verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstungen - oder sofern diese
nicht entsprechend funktionieren sollten - zu melden. Eventuelle Beulen oder
Kratzer am Schiff müssen sorgfältig verzeichnet werden. Der Vermieter behält
sich das Recht vor, sich vom Mieter sämtliche Unannehmlichkeiten erstatten zu
lassen, die aufgrund einer verspäteten Rückgabe oder eines verspäteten
Verlassens des Bootes während der Kreuzfahrt entstehen sollten. Es ist ratsam,
schon am Vorabend zum Ausgangspunkt zurückzukehren und dort zu übernachten.
11. Gebrauchsanweisungen des
Bootes.
Ausreichende
Informationen sowie Bedienungs- – und Schifffahrtsinstruktionen (auch
praktischer Art) werden Ihnen von der R.V.F. vor der Abfahrt erteilt. Der
Mieter muss sich an die Regeln für die Binnen- und Küstenschifffahrt sowie an
die evtl. vom Vermieter oder der zuständigen Autorität gegebenen Vorschriften
halten. Es ist möglich Schifahren von 500 Metern bis 1 Meile von der Küste (nur
für
Boote mit Berechtigung).
Verboten sind: nächtliche Schifffahrt, das Schleppen oder Ziehen, die
Untervermietung, das Ausleihen, das Anlegen an Landungsstegen, die für die
öffentlichen Verkehrsmittel reserviert sind, das Fahren bei schlechtem Wetter,
im Kanal Grande, im inneren Kanälen in Venedig, Giudecca, Murano, Burano,
Torcello und Lido.
12.
Gebrauchsanweisung des Bootes. Im
Falle von natürlichen Ereignissen besonderer oder andauernden Art (Bora-Wind
oder anderes), durch die Schifffahrt für mehr als 48 Stunden verunmöglicht oder
gefährlich wird, wird dem vom Verzicht betroffenen Benutzer die Möglichkeit
gegeben, nach Verfügbarkeit später die selben Ferien nachzuholen (nur für Boote
gehört R.V.F.) .
13.
Haustiere.
Tiere sind an Bord willkommen, aber
der Benutzer darf auf keinen Fall das Bordmaterial für das Tier benutzen. Er
muss für alles Notwendige selbst sorgen. Bei der Einschiffung muss ein
Pauschalpreis (siehe Preisliste) zur Deckung der zusätzlichen Reinigungskosten,
die durch die Tierhaltung an Bord entstehen, gezahlt werden.
IM FALLE EINES RECHTSSTREITS IST DAS GERICHT VON
VENEDIG (ITALIEN) ZUSTÄNDIG
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